Mit uns zum Meistertitel!
Eine Weiterbildung zum Handwerksmeister lohnt sich immer.
Sie verbessert nicht nur die eigene Leistungsfähigkeit und Kompetenz, sie schafft auch zusätzliche Karriereperspektiven im Handwerk.
Eine Meisterausbildung im deutschen Handwerk ist die Grundlage für die erfolgreiche Selbstständigkeit. Dazu gehören neben den beiden fachlich-beruflichen Teilen (Teil I und II) auch die Meistervorbereitungskurse der Teile III und IV mit den Wissensfeldern Betriebswirtschaft, Unternehmensführung sowie Berufs- und Arbeitspädagogik.
Diese allgemeinen betriebswirtschaftlichen und berufspädagogischen Teile III und IV werden in Lübeck von den Dozenten der Kreishandwerkerschaft unterrichtet und können auch einzeln gebucht werden.
Meisterinnen und Meister ...
- haben Zukunft
- haben bessere Verdienstmöglichkeiten
- sichern in ihren Betrieben die Arbeitsplätze
- gehen seltener in Insolvenz als andere Unternehmer
- können auch ohne Abitur studieren
- stehen für die Qualitätsarbeit in ihrem Handwerk
Wenn Sie beruflich weiterkommen wollen und bereit sind, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen, ist die Fortbildung zum Meister der richtige Weg.
In der Handwerksordnung ist die Zulassung zur Meisterprüfung geregelt. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung im zulassungspflichtigen Handwerk erfüllen Sie, wenn Sie die Gesellenprüfung bestanden haben in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen wollen, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden haben.
oder:
Wenn Sie eine andere Gesellen- oder Abschlussprüfung bestanden haben und Sie eine Berufstätigkeit von einem Jahr in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem Sie die Meisterprüfung ablegen möchten, nachweisen können.
Übrigens: Fachschulzeiten, Selbstständigkeiten und gleichwertige praktische Tätigkeiten sind auf die nachzuweisende Berufstätigkeit anrechenbar.
Die Ausbildung zum Meister setzt sich aus vier Teilen zusammen. Die Kreishandwerkerschaft Lübeck und die Handwerkskammer Lübeck bieten in den Berufsbildungsstätten regelmäßig verschiedene Lehrgänge der Meisterprüfung an.
Allgemeinkundliche Meistervorbereitungslehrgänge: Kaufmännisch-rechtlicher Teil (Teil III der Meisterprüfung) und berufspädagogischerTeil (Teil IV der Meisterprüfung)
Lehrgangsziel: Vorbereitung auf die selbstständige Tätigkeit und Meisterprüfung
Über die Fördermöglichkeiten der Meisterausbildung (Meister-Bafög) informiert und berät die Investitionsbank Schleswig-Holstein, Tel.: 0431/ 9905-2744 (nach Vereinbarung).
Nach bestandener Meisterprüfung bietet das Land Schleswig-Holstein eine finanzielle Unterstützung bis zu 10.000 Euro für Ihre Existenzgründung (Neugründung oder Betriebsübernahme. Weitere Informationen: Investitionsbank Schleswig-Holstein, Tel.: 0431/ 9905-2222 oder www.ib-sh.de
Ragna Aftung
Tel. 0451 38959 - 14
E-Mail: r.aftung@khs-luebeck.de
Termine Meistervorbereitungskurse III und IV
Tageslehrgänge - 330 Unterrichtsstunden
montags bis freitags in der Zeit von 08.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr
Abendlehrgänge Teil IV - 100 Unterrichtsstunden
Abendlehrgänge Teil III und IV - 330 Unterrichtsstunden
zweimal wöchentlich montags und donnerstags in der Zeit von 18.00 Uhr bis ca. 21.15 Uhr